Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich die Sieger und Siegerinnen des jeweiligen Landesbewerbs.
Sollte es keinen Bewerb Mehrsprachigkeit geben, so können auch Sieger und Siegerinnen eines Einzelbewerbs dafür nominiert werden.
Sollte es überhaupt keine Landesbewerbe geben, so kann die Bildungsdirektion Kandidaten und Kandidatinnen für die einzelnen Bewerbe nominieren.
N.B: Wir sammeln die Daten im geschützten Bereich unseres internen CEBS OneDrive.