Tandemprüfung – FAQs

Im Folgenden finden Sie die bisherigen FAQs zur alternativen Prüfungsform (Tandemprüfung). Sollte Ihre Frage hiermit noch nicht beantwortet sein, können Sie uns gerne kontaktieren: cebs@cebs.at

  1. Was passiert, wenn eine/r der beiden Prüfungskandidaten/-kandidatinnen nicht mehr am Gespräch teilnimmt (z.B. völliges Blackout, Überforderung, keine Ideen)?  Wie werden die Prüfungskandidaten/-kandidatinnen dann bewertet? 
  2. In welchem Ausmaß kann der Prüfer/die Prüferin Fragen “im Anschluss” stellen? 
  3. Haben wir das so richtig verstanden? Die Themenbereiche der monologischen und dialogischen Prüfung sind unterschiedlich. Beispiel: Prüfungskandidat A entscheidet sich monologisch für “Umwelt”, Prüfungskandidat B monologisch für “Tourismus”. Beide Themen werden aus dem Themenpool entfernt, sie ziehen erneut aus dem Pool und für die Tandemprüfung entscheiden sich beide Kandidaten z.B. dann für das Thema “Arbeitswelt”. 
  4. Können die beiden Dialogpartner/innen dasselbe Thema für den monologischen Teil haben? Falls ja, wird dann nur das eine gewählte Thema vor der Wahl des Themas für den dialogischen Teil aus dem Themenpool entfernt? 
  5. Bleibt Prüfungskandidat/in A während der Präsentation (monologischer Teil) von Prüfungskandidat/in B im Prüfungsraum? 
  6. Darf der Input für die Prüfungskandidaten/-kandidatinnen im dialogischen Teil gleich sein oder müssen die Inputs unterschiedlich sein?  
  7. Ist es denkbar, dass die Themenbereiche für Monolog und Dialog von beiden gleichzeitig gezogen werden?  
  8. Kann die dialogische Aufgabenstellung auch gleich beiden mitgegeben werden? 
  9. Bis wann muss man sich für den Gesprächspartner/die Gesprächspartnerin entscheiden? 
  10. Warum können sich Paare innerhalb einer Gruppe nicht individuell zur Tandemprüfung anmelden? 
  11. Wie geht man mit einer ungeraden Zahl an Prüfungskandidaten/-kandidatinnen um? 
  12. Wie wird eine „gesicherte Beurteilung“ definiert?
  13. Wie lang dauert eine Prüfung?
  14. Müssen sich Kandidaten/Kandidatinnen immer am Ende des Gesprächs auf etwas einigen? (…)
  15. Dürfen bei den Tandemfragen auch mehr als 3 Bullet Points angeführt werden?
  16. Darf ein Schüler/eine Schülerin aus einer anderen Klasse (ev. auch aus einer vierten Klasse) als Partner/in einspringen?

Die folgenden Antworten sind als Empfehlungen zu verstehen.  

Rechtlich bindende Vorgaben sind den Verordnungen zu entnehmen; gegebenenfalls wird in den Antworten auf die entsprechenden Passagen verwiesen.  

1) Was passiert, wenn eine/r der beiden Prüfungskandidaten/-kandidatinnen nicht mehr am Gespräch teilnimmt (z.B. völliges Blackout, Überforderung, keine Ideen)? Wie werden die Prüfungskandidaten/-kandidatinnen dann bewertet? 

Tandemwegweiser S. 33 – update 2023 gemäß SchUG

5.8. Dialogischer Prüfungsteil

Nach der Durchführung der beiden monologischen Prüfungsteile (möglichst beide Prüfungskandidaten/- kandidatinnen hintereinander) und einer entsprechenden kurzen Vorbereitungszeit findet der dialogische Teil der Prüfung statt. Aufgrund der veränderten Prüfungssituation liegt das Gelingen des Gesprächs hauptsächlich in den Händen der Prüfungskandidaten/-kandidatinnen. Der Prüfer/die Prüferin moderiert das Gespräch. Er/sie gibt den Gesprächsrahmen vor, achtet darauf, dass alle Punkte der Prüfungsaufgabe behandelt werden, stellt bei Bedarf ergänzende Fragen und beendet das Prüfungsgespräch.

 

Der Prüfer/die Prüferin (Moderator/Moderatorin) sollte also in so einem Fall mit konkreten Fragen weiterhelfen. Der analytische Beobachtungsbogen enthält Deskriptoren, die auf diesen Fall anwendbar sind.  

Tandemwegweiser S. 27:

Bei der Erstellung der Aufgaben für den dialogischen Teil der Tandemprüfung soll zusätzlich darauf geachtet werden,

• dass mögliche unterstützende Fragen vorbereitet werden, für den Fall, dass der Dialog ins Stocken gerät.

• dass mögliche weiterführende Fragen vorbereitet werden, die gestellt werden können, wenn die beiden Prüfungskandidaten/-kandidatinnen nicht die gleiche Gesprächszeit haben und eine gesicherte Beurteilung eines/einer der Beteiligten nicht möglich ist.

• dass bei unterschiedlichen Inputs der beiden Prüfungskandidaten/-kandidatinnen, diese nicht zu ungleichen Chancen in der Gesprächssituation führen.

2) In welchem Ausmaß kann der Prüfer/die Prüferin Fragen “im Anschluss” stellen? 

Tandemwegweiser S. 32:

5.5. Anleitungen für den Prüfer/die Prüferin

Der Prüfer/die Prüferin führt die Prüfung durch. Er/sie ist mit beiden Teilen der Prüfungsaufgabe vertraut und moderiert den monologischen und dialogischen Teil des Prüfungsgesprächs. Bei Bedarf unterstützt er/sie den Fortgang des Prüfungsgesprächs.

Im Falle, dass wichtige Punkte nicht angesprochen wurden oder die Redezeit der Prüfungskandidaten/-kandidatinnen im dialogischen Prüfungsteil unverhältnismäßig verteilt war, soll der Prüfer/die Prüferin ergänzende Fragen stellen.

3) Haben wir das so richtig verstanden? Die Themenbereiche der monologischen und dialogischen Prüfung sind unterschiedlich. Beispiel: Prüfungskandidat A entscheidet sich monologisch für “Umwelt”, Prüfungskandidat B monologisch für “Tourismus”. Beide Themen werden aus dem Themenpool entfernt, sie ziehen erneut aus dem Pool und für die Tandemprüfung entscheiden sich beide Kandidaten z.B. dann für das Thema “Arbeitswelt”. 

 Ja,r den dialogischen Teil ziehen beide aus dem verbliebenen Themenpool. Wenn beide jeweils eines der gezogenen Themen abwählen und das übriggebliebene Thema dann “Arbeitswelt” ist, haben sie sich quasi für dieses Thema entschieden. (vgl. BGBl. II Nr. 175/2022 §21 Abs. 3)   

4) Können die beiden Dialogpartner/innen dasselbe Thema für den monologischen Teil haben? Falls ja, wird dann nur das eine gewählte Thema vor der Wahl des Themas für den dialogischen Teil aus dem Themenpool entfernt? 

Da beide für den monologischen Teil aus dem gesamten Themenpool ziehen, ist dies richtig. (vgl. BGBl. II Nr. 175/2022 §21 Abs. 2+3) 

5) Bleibt Prüfungskandidat/in A während der Präsentation (monologischer Teil) von Prüfungskandidat/in B im Prüfungsraum? 

Das entscheidet die Schule.  

6) Darf der Input für die Prüfungskandidaten/-kandidatinnen im dialogischen Teil gleich sein oder müssen die Inputs unterschiedlich sein? Die Frage hat sich aus der Information zu Input/Impuls ergeben (gelbe Markierung). 

Der Input kann gleich oder unterschiedlich sein. 

7) Ist es denkbar, dass die Themenbereiche für Monolog und Dialog von beiden gleichzeitig gezogen werden?  

Die Möglichkeit besteht, dass die beiden Prüfungskandidaten/-kandidatinnen gleich nach der Ziehung für den monologischen Teil auch den Themenbereich für den dialogischen Teil ziehen. 

8) Kann die dialogische Aufgabenstellung auch gleich beiden mitgegeben werden? 

Es ist eine getrennte Vorbereitungszeit für den monologischen und den dialogischen Teil vorgesehen. (vgl. BGBl. II Nr. 175/2022 §23 Abs. 4a) Es ist auch essentiell, dass für beide Prüfungskandidaten/-kandidatinnen die gleichen Bedingungen gelten. Bei gleichzeitiger Ausgabe der monologischen und dialogischen Aufgabe ist dies nicht gewährleistet.  

9) Bis wann muss man sich für den Gesprächspartner/die Gesprächspartnerin entscheiden? 

Der Gesprächspartner/die Gesprächspartnerin kann verbindlich erst kurz vor der sRDP festgelegt werden, da erfahrungsgemäß jedes Jahr einige Schüler/innen doch nicht zum Haupttermin antreten dürfen und dadurch kurzfristige Änderungen eintreten können. Die Entscheidung kann früher erfolgen. 

10) Warum können sich Paare innerhalb einer Gruppe nicht individuell zur Tandemprüfung anmelden? 

Weil dies in der Verordnung anders festgelegt ist. (vgl. BGBl. II Nr. 175/2022 §20 Abs. 3) 

11) Wie geht man mit einer ungeraden Zahl an Prüfungskandidaten/-kandidatinnen um? 

Bei einer ungeraden Anzahl der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten kann eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat freiwillig ein weiteres Mal als Gesprächspartnerin oder Gesprächspartner am dialogischen Prüfungsteil teilnehmen. Die Leistungen dieser freiwilligen Gesprächsteilnahme sind nicht zu beurteilen. Andernfalls tritt im dialogischen Prüfungsteil eine von der Schulleitung zu bestimmende fachkundige Lehrperson an die Stelle der Gesprächspartnerin bzw. des Gesprächspartners. (BGBl. II Nr. 175/2022 §20 Abs. 3) 

12) Wie wird eine „gesichterte Beurteilung“ definiert? 

Eine gesicherte Beurteilung ist dann möglich, wenn ein Kandidat/eine Kandidatin ausreichend Gelegenheit hat, Sprache zu produzieren. Wenn z.B. der Gesprächspartner/die Gesprächspartnerin stark dominiert, sollte der Prüfer/die Prüferin dem Kandidaten/der Kandidatin noch die Gelegenheit bieten, sich zu äußern.

13) Wie lange dauert eine Prüfung? 

Tandemwegweiser S.13
2.1 Testspezifikationen für die mündliche Kommunikation B2
Tandemwegweiser S.17
2.2 Testspezifikationen für die mündliche Kommunikation B1

14) Müssen sich Kandidaten/Kandidatinnen immer am Ende des Gesprächs auf etwas einigen (z.B. which ideas do they want to present to their manager) oder gibt es auch andere mögliche Zielsetzungen (z.B. At a fair: You and another English-speaking person engage in a conversation about smart gadgets. (…) You should inform each other about the latest trends.). Reicht das als Zielsetzung?

Die Kandidaten/Kandidatinnen müssen sich nicht einigen, es ist ja auch möglich, dass sie zum Schluss kommen, sehr unterschiedlicher Meinung zu sein. Aufgaben können außerdem unterschiedlich gestellt sein.

15) Dürfen bei den Tandemfragen auch mehr als 3 Bullet Points angeführt werden? 

Ja, wobei darauf zu achten ist, dass sie sich nicht überschneiden – bei mehr als 3 Bullet Points ist das Risiko einer Überschneidung größer. Es wird auch schwierig sein, mehrere gute Operatoren zu finden. Manchmal ist es günstiger, nur zwei Operatoren zu verwenden, aber dafür mehrere Unterpunkte anzuführen, z.B. beim Operator „discuss“.

16) Darf ein Schüler/eine Schülerin aus einer anderen Klasse (ev. auch aus einer vierten Klasse) als Partner/in einspringen? 

Tandemwegweiser Seite 31
5.1. Beteiligte Personen

Bei einer ungeraden Anzahl an Prüfungskandidaten/-kandidatinnen (beispielsweise bei Verhinderung eines Prüfungskandidaten/einer Prüfungskandidatin) kann ein Prüfungskandidat/eine Prüfungskandidatin freiwillig ein weiteres Mal als Gesprächspartner/in fungieren, wobei die Leistung dieser freiwilligen Gesprächsteilnahme nicht zu beurteilen ist.